Die Verwaltungsräte verwalten das Vermögen der Pfarrgemeinden.
Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat. Die gewählten Mitglieder des Pfarrgemeinderates, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Kirchengemeinde haben, können weder in den Verwaltungsrat gewählt werden, noch bei der Wahl mitwirken. Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ist ein Ehrenamt und wird unentgeltlich ausgeübt. Die „Verschwiegenheitspflicht“ dauert über die Amtszeit hinaus und gilt auch für andere, an Sitzungen teilnehmende Personen.
Rechtsgrundlage des Verwaltungsrates ist das Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchvermögens im Bistum Trier (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz- (KVVG).
St. Laurentius,Ahrweiler, 1. Vors. Paul Radermacher
St. Pius, Ahrweiler, 1. Vors. Thomas Rosenstein,
St. Marien u. St. Willibrord, Bad Neuenahr, 1. Vors. Ralph Orth,
St. Mauritius, Heimersheim, 1. Vors. Hans Gert Busa
St. Martin, Heppingen, 1. Vors. Gregor Terporten
St. Lamertus, Kirchdaun, 1. Vors. Ludwig Schäfer
St. Barbara, Ramersbach, Pastor Jörg Meyrer